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Voraussetzungen für die Ausbildung:

 

  • Mindestalter von 17 Jahren bei Ausbildungsbeginn

  • Körperliche Flugtauglichkeit, die durch ein fliegerärztliches Zeugnis bestätigt wird

  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg

  • Eidesstattliche Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Zuverlässigkeit und Engagement

 

 

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